Arbeitssicherheit
Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bestehen diverse Pflichten zur Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit. Kerninhalte stellen dabei die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen sowie eine turnusmäßige Unterweisung der Angestellten dar. Die normativen Vorgaben und praktischen Anforderungen für den Arbeitsschutz sind dabei z.B. in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) oder Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und -regeln der Berufsgenossenschaften geregelt.
Innungsmitgliedern stehen im internen Bereich alle relevanten normativen Vorgaben und Anforderungen, Hilfestellungen für Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Unterweisungen sowie Hinweise zu Fördermaßnahmen der BG BAU zur Verfügung.
Handlungsanleitung Staub
Neben den allg. Gefährdungen der Bauwirtschaft (z.B. Absturz, Gefahrstoffe, Maschinen, Ergonomie und Lärm) ist v.a. Staub im Naturstein verarbeitenden Gewerbe ein wichtiges Thema, da bei der Bearbeitung von Naturwerkstein Staub entsteht. Um die normativen, vom Gesetzgeber gemachten Vorgaben in für den Handwerksbetrieb praktikable Maßnahmen und Arbeitsweisen umzusetzen, hat der Bundesverband Deutscher Steinmetze gemeinsam mit den Berufsgenossenschaften BG BAU und BG RCI, dem Deutschen Naturwerkstein-Verband sowie dem Tarifpartner IG BAU eine Branchenlösung (Handlungsanleitung Staub) erarbeitet, die die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen (Arbeitsplatzgrenzwerte A-, E- und Quarzstaub) sicherstellen soll und gleichzeitig als Handlungsanleitung für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung dient.
Staubabsaugwände / Arbeitsschutzprämien
Da die allermeisten Steinmetzbetriebe davon profitieren können, setzt sich der BIV seit Jahren im Arbeitskreis Staub und in der BG-Vertretersammlung für eine praxisnahe BG-Förderung von Staubabsaugwänden ein - mit Erfolg: Seit 01. Juli 2025 werden stationären Staubabsaugwände nun je nach Filtersystem und Betriebsgröße bzw. Beitragszahlungen mit bis zu 2.500 € pro Anlage gefördert.
Bei der Bearbeitung unebener Werkstücke zum Beispiel aus Naturstein entsteht Staub, der von herkömmlichen direkt abgesaugten Maschinen nicht erfasst werden kann. Um Beschäftigte vor einer Staubbelastung zu schützen, sind in solchen Fällen maschinenunabhängige Geräte, die den Staub aufnehmen und beseitigen, erforderlich. Alle Informationen zur Förderung sind unter www.bgbau.de/absauganlage zusammengefasst.
Neben den Absaugwänden fördert die BG BAU noch viele weitere Arbeitsschutzprämien für das Steinmetzhandwerk (z.B. aus den Bereichen Staub, Absturz, UV-Strahlung, Körperliche Belastung). Die Höhe der jährlich möglichen Förderung ist i.d.R. abhängig vom individuellen BG BAU-Beitrag - für die meisten Betriebe 10 % vom BG BAU-Beitrag pro Jahr. Es besteht aber die Möglichkeit die Fördersumme für eine Arbeitsschutzprämie über mehrere Jahre anzusparen.
Informationen zu Arbeitsschutzprämien, zur Fördersumme und zur Antragstellung sind hier zu finden: www.bgbau.de/praemien
Den gesamte Fördermittelkatalog finden Sie hier: bgbau.de/praemien-katalog